Anime-Serien haben längst einen festen Platz in der hiesigen Fernsehlandschaft. Zwar wurden in den 1970ern bereits Serien wie „Die Biene Maja“ oder „Heidi“ ausgestrahlt. Diese wirkten aber so „unjapanisch“, dass die Enthüllung der Herkunft aus dem Fernen Osten Jahre später für große Überraschung sorgte. Mit dem Anime-Boom seit Ausstrahlung der Serie Sailormoon Ende der 1990er Jahre wächst die Sensibilität für die typisch „japanischen“ Charakteristika des Anime. Häufig wird hier das Einfrieren von Bewegungen, die Flächigkeit der Darstellung etc. angeführt und mit Japans traditioneller Kultur in Bezug gesetzt. Anime sind zweifelsohne typisch „japanisch“, aber auf eine Art, die irgendwie anders „typisch“ ist. Ein kurzer Blick auf den Beginn des Fernsehanime soll dies verdeutlichen.
Japans erster Fernsehanime geht nur zehn Jahre nach Aufnahme des Sendebetriebs 1953 an den Start. Die Serie „Astro Boy“ (Tetsuwan Atomu) von dem Mangaka Tezuka Osamu (1928–89) macht den Anfang. Sie wird von Januar 1963 bis Dezember 1966 auf dem Sender Fuji Television Network in 193 Folgen ausgestrahlt. Die Serie ist wegweisend für die Entwicklung des Fernsehanime in drei Aspekten. Erstens begründet Tezuka das Tie-up zwischen Anime- und Manga-Branche. Denn Tezuka greift auf seinen von 1952 bis 1968 in Shônen (Kôbunsha) serialisierten Manga Tetsuwan Atomu zurück. Das erspart Zeit und minimiert das Risiko. Zweitens führt Tezuka Sponsoring und Franchising als erfolgreiche Geschäftspraxis von Anime-Produktionen fürs Fernsehen ein. Der Sponsor Meiji Seika erhält von den 30 Minuten, die pro Folge zur Verfügung stehen, 3 Minuten Sendezeit für Werbung. Zudem darf er Tezukas Character-Design für seine Produkte verwenden. Drittens etabliert Tezuka eine Reduktion der im Realfilm üblichen 24 auf maximal 8 Bilder/Sekunde. Aufgrund begrenzter Finanz- und Humanressourcen muss bei „Astro Boy“ die Zahl der pro Folge benötigten Bilder (cels) auf 1500–2000 beschränkt bleiben, was beispielsweise durch das Einfrieren bzw. die Reduktion von Bewegungen oder aber das Recyceln von einzelnen Bildern bzw. ganzen Bewegungssequenzen ermöglicht wird. Diese allgemein als limited animation (später auch full limited animation) bezeichnete Produktionsweise soll zum Markenzeichen nachfolgender japanischer Fernsehproduktionen werden. Trotz einer im Vergleich zu Kinoproduktionen deutlich „geringeren“ technischen Qualität, erreicht die Serie eine Zuschauerquote von knapp 30%. Ein Grund, warum in kürzester Zeit auch andere Fernsehanstalten Anime-Serien produzieren.
Charakter und Erscheinungsbild des Serienhelden aus „Astro Boy“ verfügen über eine so große Attraktivität und Faszination, dass die aus der limited animation resultierende Reduktion der Bewegung und die Flächigkeit der Darstellung nicht als Makel empfunden wird. Die Fokussierung auf das Character-Design nimmt in Folge die zentrale Rolle bei der Anime-Produktion ein, wie die Beispiele von „Doraemon“ (Shin’ei Animation 1973, 1979–) oder aber die ab 1997 auf TV Tôkyô ausgestrahlte Serie „Pokémon“ (Pocket Monster; OLM) verdeutlichen. Helden wie Doraemon oder Pikachû sind nicht mehr nur im Fernsehen, im Kino oder in Manga-Zeitschriften zu finden. Sie werden als Media-Mix in Produktmarketing (z. B. die Doraemon-Würste der Firma Nissui) oder Werbung (z. B. der Pokémon-Jet bei ANA) wirkungsvoll eingesetzt. Diese Form des cross-medialen Franchising hat sich zum grundlegenden Geschäftsmodell der Anime-Produktion für den Fernsehmarkt zur Deckung der Herstellungskosten durchgesetzt.
Die Produktion einer 30-minütigen Folge kostet heute im Schnitt 11–13 Mio. Yen (ca. 80–90.000 Euro) für eine Serie im Bereich Kinder- und Familienunterhaltung (ohne Titellied oder Hintergrundmusik). Da die Sender meist mehrere Serien in ihrem Programm haben, können sie die Produktion nicht finanzieren. Stattdessen sind es externe Sponsoren, die mittels großer Werbeagenturen den Großteil der Produktionskosten tragen und damit die Lizenzen zur Weitervermarktung erhalten. Die verbleibende Differenz der Kosten wird zudem über die aus den Lizenzvergaben an Spielwarenhersteller und/oder weitere Content-Distributoren (für z. B. DVD, Handy etc.) erzielten Gewinne abgedeckt. Den Fernsehanstalten kommt vor allem eine Vermittlerfunktion bei der Bereitstellung der Medieninhalte in ihren Programmslots zu. Der Erwerb der jeweiligen Senderechte macht nur rund ein Viertel des Gesamtgewinns der Produktionsstätten aus. Das Mitspracherecht ist bei der Produktion dementsprechend gering, denn es gilt zunächst, den Wünschen und Forderungen der Hauptsponsoren gerecht zu werden.
Die besondere Ästhetik des Fernseh-Anime ist, analog zum Manga, in erster Linie den besonderen Produktionsbedingungen geschuldet. Fernseh-Anime sind durchaus typisch japanisch, und zwar in dem Sinne, wie die gesamte Populärkultur Japans typisch japanisch ist. Dieses „typisch“ Japanische ist vielleicht nicht traditionell im klassischen Sinne, aber dennoch nicht weniger spannend.