Informationen für Wähler:innen

In der Woche vom 04. bis 08. Dezember 2023 können alle Student:innen der Universität an über zehn Standorten wählen gehen.

Alle Wähler:innen wählen mit jeweils einer Stimme die 51 Mitglieder des Studierendenparlaments, die 3 studentischen Mitglieder im Senat und 1 männliches und 1 weibliches studentisches Mitglied in der Gleichstellungskommission.

Nach Fakultäten getrennt werden die Fakultätsvertretungen und Fachschaftsräte,
die studentischen Mitglieder in den Engeren Fakultäten und die SHK-Räte gewählt.

Zum Wählen benötigen Studierende nur ihre UC-Card und -falls das Foto verblasst ist- einen Identifikationsausweis.

Briefwahl

Die Briefwahl kann formlos gegenüber dem Wahlausschuss bis zum 23. November 2023 bis 12 Uhr bei internationalem Versand sowie bis zum 05. Dezember 2023 bis 12 Uhr bei innerdeutschem Versand (Ausschlussfrist) beantragt werden. Briefwahlstimmen müssen bis zum 08. Dezember 2023, 18:15 Uhr (Ausschlussfrist) beim Wahlleiter eingegangen sein.

Wie wird gewählt? (Video von 2021 aber weiterhin aktuell)

https://www.youtube.com/watch?v=_YivtNh7Y88

Was wird gewählt?

Weitere Informationen zu den einzelnen Gremien, die gewählt werden, findet ihr hier:


Gremien der Studierendenschaft

gremien-studierendenschaft
Gremien der Studierendenschaft

Gremien der Hochschule

gremien-hochschule
Gremien der Hochschule