Informationen für Kandidat:innen

Informationen zur Wahlwerbung

In unserem Reader findet ihr alle Informationen zu den Wahlkampfflächen in den Gebäuden der Universität zu Köln.
Wichtig: Ihr müsst vorher bei uns dafür unterschreiben, dass ihr euch an entsprechende Auflagen haltet. Eine Missachtung der Auflagen führt zur Entfernung aller Wahlwerbung entsprechender Liste in dem entsprechenden Gebäude. Zudem können Kosten entstehen, die den Listen auferlegt werden. Daher bitte gründlich vorher lesen und eine Vertrauensperson bei uns unterschreiben lassen. Die Unterschrift kann Freitag kurz vor Beginn vor Ort gegeben werden. Es darf erst nach Freigabe durch den Wahlausschuss an den jeweiligen Orten mit dem Aufbau begonnen werden.
Bei Rückfragen besteht eine täglich Erreichbarkeit zwischen 10 und 18 Uhr unter der Nummer 0152-59853461 erreichbar. Diese Nummer ist auch während der Wahlwoche für alle direkten Anfragen zwischen 8 und 20 Uhr freigeschaltet.

https://blog.uni-koeln.de/stupa-wahlen/files/2022/11/Wahlwerbung_reader.pdf

Einreichung von Wahlvorschlägen

Jede:r Wahlberechtigte kann für das Studierendenparlament und für eine Fakultätsvertretung oder Fachschaftsvertretung bzw. -rat kandidieren. Zur Kandidatur ist ein entsprechender Wahlvorschlag beim Wahlausschuss einzureichen. Es ist nicht möglich, auf mehreren konkurrierenden Listen im gleichen Wahlkreis oder an mehreren Fakultäten bzw. Fächern zu kandidieren. (Eine Kandidatur zu den universitären Gremien und Organen ist davon unabhängig.)

Wahlvorschläge für das Studierendenparlament, die Fakultätsvertretungen, die Fachschaftsvertretung und die Fachschaftsräte können bis zum 03. November 2023, 16:00 Uhr (Ausschlussfrist) eingereicht werden.

Für die Fristwahrung ist der Eingang des Wahlvorschlags beim Wahlausschuss maßgebend. Später eingehende Wahlvorschläge können nicht mehr berücksichtigt werden.

ACHTUNG: Das Büro des Wahlausschusses ist in der Wilhelm-Waldeyer-Straße 16. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist die Tür zum Büroraum.

Wahlvorschläge zu den universitären Gremien Senat, Gleichstellungskommission und Engere Fakultäten sind ab diesem Jahr beim Wahlausschuss der Studierenden einzureichen NICHT beim Uni-Wahlamt. Es gilt die gleiche Ausschlussfrist.

Die Wahlvorschläge müssen schriftlich eingereicht werden. Ein Wahlvorschlag besteht aus:

Dem eigentlichen Wahlvorschlag (Blatt 1) und ggf. Folgeblättern mit der Liste aller Kandidatinnen und Kandidaten in der Reihenfolge, wie sie auf dem Stimmzettel aufgeführt werden sollen; den Kandidaturerklärungen, die von allen Kandidierenden persönlich abzugeben sind; der Unterschriftenliste mit den Unterstützerinnen und Unterstützern (Unterstützerliste) und dem Beiblatt zur geschlechtsparitätischen Repräsentanz:

Diese Formulare können für alle Wahlen verwendet werden, sowohl für alle Wahlen zu den studentischen Organen wie auch für alle Wahlen zu den universitären Organen und Gremien. Alle Formulare sollen nur einseitig beschrieben werden.

Alle Unterschriften sind persönlich und handschriftlich abzugeben. Daher können Kopien, Fernkopien und elektronische Unterschriften nicht anerkannt werden.

Für Kandidaturen zum Student:innenparlament sind 40 Unterstützer:innen notwendig,
Für Kandidaturen zu Fakultätsvertretungen / Fachschaftsvertretungen sind 15 Unterstützungen notwendig
Für Kandidaturen zu Fakultätsräten sind 5 Unterstützer:innen notwendig

Eine Übersicht über die Anforderung an Wahlvorschlägen zu den universitären Gremien finden Sie hier.

Der Wahlausschuss weist darauf hin, dass die Liste der Kandidat*innen (Wahlvorschlag) neben der schriftlichen Form auch in digitaler Form einzureichen ist. Maßgeblich bei Abweichungen ist die schriftliche Form.

VORLAGE FÜR DIGITALISIERTE LISTE

Bei den digitalen Listen bitte keine Listen einscannen, bitte eine gesonderte Excelliste erstellen, entsprechend der Vorgaben:

1. Spalte: Listenplatz
2. Spalte: Name, Vorname
3. Spalte: Matrikelnummer
4. Spalte: Email-Adresse
5. Spalte: Fakultätszugehörigkeit

Diese Liste bitte zusätzlich an den Wahlausschuss (stupa-wahlen(at)uni-koeln.de) schicken!

Informationen zur Wahlzeitung

Der Wahlausschuss veröffentlicht zu den Wahlen verschiedene Wahlzeitungen, in denen sich die kandidierenden Listen vorstellen dürfen. Eine Version der Wahlzeitung wird auch in gedruckter Form an den Wahllokalen ausliegen. Der Wahlausschuss hat sich dazu entschlossen, dass in der gedruckten Ausgabe die kandidierenden Listen für den Senat und das Student:innenparlament abgebildet werden. Zusätzlich werden sechs Wahlzeitungen für jede Fakultät ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt, in der sich die fakulätsspezifischen Listen vorstellen dürfen.

Datenanforderung Wahlzeitung (Druck):
Stupa: 2 Seiten á 27,0 cm (Höhe) x 20,1 cm (Breite)
Senat: 1 Seite 27,0 cm (Höhe) x 20,1 cm (Breite)

Auflösung: 300 dpi als PDF und alle Inhalte auf eine Ebene reduziert.
Farbraum: CMYK
Angabe eines ViSdP (Verantwortlicher im Sinne des Presserechts). Für eventuelle Copyrightverletzungen und die Inhalte haftet die angegebene Person. Schriften und wichtige Inhalte müssen mind. 1cm vom Dateirand entfernt positioniert sein.
Abgabefrist: Freitag 03. November 2023 um 16 Uhr

Datenanforderung Wahlzeitung (Digital)
Stupa: 2 Seiten 29,7 cm (Höhe) x 21 cm (Breite)
Senat: 1 Seite 29,7 cm (Höhe) x 21 cm (Breite)
Gleichstellungskomission: 1 Seite 29,7 cm (Höhe) x 21 cm (Breite)
Fakultätsverrtretungen/Fachschaftsvertretungen/Fachschaftsräte/Engere Fakultäten/SHK-Räte:
1 Seite 14,8 cm (Höhe) x 21 cm (Breite)

Auflösung: 300 dpi als PDF und alle Inhalte auf eine Ebene reduziert.
Farbraum: RGB
Angabe eines ViSdP (Verantwortlicher im Sinne des Presserechts). Für eventuelle Copyrightverletzungen und die Inhalte haftet die angegebene Person. Schriften und wichtige Inhalte müssen mind. 1cm vom Dateirand entfernt positioniert sein.
Abgabefrist: Freitag 03. November 2023 um 16 Uhr