Schulungen
Die Schulungen für ALLE eingestellten Wahlhelfer:innen finden statt am
– Montag, 24.11.2025 um 19.30 Uhr in Raum S11 (Seminargebäude/ 106 / Albertus-Magnus-Platz)
– Dienstag, 25.11.2025 um 19.30 Uhr in Raum S11 (Seminargebäude/ 106 / Albertus-Magnus-Platz)
Ihr müsst nur an EINEM Termin teilnehmen und könnt Euch diessen ohne Voranmeldung aussuchen.
Wahlhelfer:innen gesucht
Der Wahlausschuss der Studierendenschaft stellt zur Durchführung der Wahlen an der Universität zu Köln Wahlhelfer:innen ein. Deren Aufgabe ist es während der Wahlwoche zwischen dem 01. bis 05. Dezember 2025 an den Wahlurnen zu sitzen und dort den Wähler:innen bei den Online-Wahlen zu helfen.
Im Rahmen eines Einstellungsverfahrens werden die Arbeitszeiten individuell vereinbart. Hierbei können nicht alle Wünsche berücksichtigt werden. Es ist nicht erforderlich jeden Tag zu arbeiten.
!!! Kandidat:innen können nicht als Wahlhelfer:in arbeiten !!!
Das Bewerbungsverfahren wird am Sonntag, dem 19. Oktober 2025 um 12 Uhr hier freigeschaltet. Dann erfahrt ihr, wie ihr euch per E-Mail bei uns bewerben könnt. Entsprechend der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der E-Mails werden den Bewerber:innen Termine zur Einstellung zugeteilt.
Die Einstellung erfolgt ausschließlich persönlich und zum in der E-Mail genannten Zeitpunkt am Freitag, dem 24. Oktober 2025 über den gesamten Tag verteilt (Ort wird in der Mail bekannt gegeben). Wir nehmen keine Bewerbungen in elektronischer oder Text-Form an.
In der E-Mail mit der Uhrzeit des Einstellungstermins wird ein Personalbogen als PDF versendet. Dieser muss vollständig ausgefüllt (idealerweise elektronisch) und ausgedruckt zur Einstellung mitgebracht werden. Ohne diesen ausgefüllten Bogen kann keine Einstellung erfolgen (wichtig: hier wird u.a. die Sozialversicherungsnummer sowie die persönliche Steuer-ID abgefragt, ohne diese kann eine Einstellung nicht erfolgen). Weitere notwendige Dokumente sind eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und eine Bestätigung der (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherung über den Status der Versicherung. Bewerber:innen aus dem nicht EU-Ausland müssen Nachweise über die Arbeitserlaubnis vorlegen.
Die Arbeitszeiten werden entsprechend des Prinzips „Wer-zuerst-kommt“ vergeben, daher kann nicht garantiert werden, dass alle Interessierten an allen Tagen zu ihren Wunscharbeitszeiten arbeiten können.
Der Wahlausschuss behält sich eine jeweilige Nicht-Einstellung ohne die Angabe von Gründen vor.
Bezahlung:
Der Stundenlohn beträgt 13,80 Euro für Schichten an den Wahlurnen.
Die Einstellung erfolgt auf Grundlage der kurzfristigen Beschäftigung und wird pauschal versteuert.
Schulungen vor der Wahlwoche:
Alle Wahlhelfer:innen, die an den Urnen arbeiten, müssen an einer Schulung teilnehmen.
Es werden zwei Termine angeboten, von denen einer besucht werden muss.
Ohne Teilnahme an einer der Schulungen ist eine Arbeit an den Urnen ausgeschlossen.
Die Schulungen dauern etwa eine Stunde und finden am Montag, 24.11.2025 und Dienstag, 25.11.2025 jeweils abends statt.
Aktuelle Informationen und eventuelle Änderungen gibt es immer hier auf der Seite des Wahlausschusses.