Der Senat

Um was geht’s?
Der Senat ist das höchste Gremium der universitären Selbstverwaltung und gemäß Hochschulgesetz NRW für nachfolgend aufgeführte Angelegenheiten zuständig:

  • Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Präsidiums (Rektorats)
  • Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Präsidiums (Rektorats)
  • Erlass und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule soweit das HFG nichts anders bestimmt
  • Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans (nach § 16 Abs. 1 S. 5 HFG) und der Zielvereinbarung (nach § 6 Abs. 2 HFG), zu den Evaluationsberichten (nach § 7 Abs. 2 und 3 HFG), zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen, zentralen Betriebseinheiten und der Medizinischen Einrichtungen

Dem Senat gehören an:

a) stimmberechtigte Mitglieder

  • sechs Vertreter*innen aus der Gruppe der Hochschullehrer/innen
  • drei Vertreter*innen aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen
  • zwei Vertreter*innen aus der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung
  • drei Vertreter*innen aus der Gruppe der Studierenden

b) Mitglieder mit beratender Stimme

  • der*die Rektor*in als Vorsitzende*r des Senats
  • der*die Prorektor*innen
  • der*die Kanzler*in
  • die Dekaninnen und Dekane
  • der*die Sprecher*in des Rats der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen
  • die Gleichstellungsbeauftragte
  • die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
  • der*die Vorsitzende des Personalrats für das wissenschaftliche und künstlerische Personal der Universität
  • der*die Vorsitzende des Personalrats für das Personal in Technik und Verwaltung der Universität
  • der*die Vorsitzende des Personalrats Wissenschaft der Universitätsklinik
  • der*die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen
  • der*die Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses

Wer steht zur Wahl?
Studierende, aus denen sich dann später drei Vertreter/innen ergeben.

Amtszeit?
April 2023 – April 2024

senat