In der Woche vom 09. bis 013. Dezember 2024 können alle Student:innen der Universität an über zehn Standorten wählen gehen.
Alle Wähler:innen wählen mit jeweils einer Stimme die 51 Mitglieder des Studierendenparlaments, die 3 studentischen Mitglieder im Senat und 1 männliches und 1 weibliches studentisches Mitglied in der Gleichstellungskommission.
Nach Fakultäten getrennt werden die Fakultätsvertretungen und Fachschaftsräte,
die studentischen Mitglieder in den Engeren Fakultäten und die SHK-Räte gewählt.
Zum Wählen benötigen Studierende nur ihren Studierendenausweis und einen gültigen Personalsausweis.
Briefwahl
Die Briefwahl kann formlos gegenüber dem Wahlausschuss bis zum 28. November 2024 bis 12 Uhr bei internationalem Versand sowie bis zum 11. Dezember 2024 bis 12 Uhr bei innerdeutschem Versand (Ausschlussfrist) beantragt werden. Briefwahlstimmen müssen bis zum 09. Dezember 2024, 18:15 Uhr (Ausschlussfrist) beim Wahlleiter eingegangen sein.
Wie wird gewählt? (Video von 2021 aber weiterhin aktuell)
https://www.youtube.com/watch?v=_YivtNh7Y88
Was wird gewählt?
Weitere Informationen zu den einzelnen Gremien, die gewählt werden, findet ihr hier:
- Studierendenparlament
- Fachschaftsräte bzw. Fachschaftsvertretungen
- Senat
- Gleichstellungskommission
- SHK-Rat
- Engere Fakultäten