Wahlhelfer:innen gesucht
Der Wahlausschuss der Studierendenschaft stellt zur Durchführung der Wahlen an der Universität zu Köln Wahlhelfer:innen ein. Deren Aufgabe ist es während der Wahlwoche zwischen dem 09. bis 13. Dezember 2024 an den Wahlurnen zu sitzen und dort den Wähler:innen nach Kontrolle der Wahlberechtigung die entsprechenden Stimmzettel auszuhändigen bzw. bei den Online-Wahlen der Universität zu helfen.
Im Rahmen eines Einstellungsverfahrens werden die Arbeitszeiten individuell vereinbart. Hierbei können nicht alle Wünsche berücksichtigt werden. Es ist nicht erforderlich jeden Tag zu arbeiten.
Zudem werden auch Helfer:innen zur Auszählung der abgegebenen Stimmen eingestellt.
Die Auszählung findet am Freitag, den 13. Dezember 2024 ab 18.00 Uhr statt. Das Ende der Auszählung ist schwer vorhersagbar. Eine Mindestarbeitszeit für die Auszählung wird aber garantiert.
!!! Kandidat:innen können nicht als Wahlhelfer:in arbeiten !!!
Das Bewerbungsverfahren ist abgeschlossen. Wer noch keine E-Mail bekommen hat konnte leider nicht berücksichtigt werden.
Hier erfahrt ihr, wie ihr euch per E-Mail bei uns bewerben könnt. Entsprechend der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der E-Mails werden den Bewerber:innen Termine zur Einstellung zugeteilt.
Die Einstellung erfolgt ausschließlich persönlich und zum in der E-Mail genannten Zeitpunkt am Freitag, dem 8. November 2024 über den gesamten Tag verteilt (Ort wird rechtzeitig bekannt gegeben). Wir nehmen keine Bewerbungen in elektronischer oder Text-Form an.
In der E-Mail mit der Uhrzeit des Einstellungstermins wird ein Personalbogen als PDF versendet. Dieser muss vollständig ausgefüllt (idealerweise elektronisch) und ausgedruckt zur Einstellung mitgebracht werden. Ohne diesen ausgefüllten Bogen kann keine Einstellung erfolgen (wichtig: hier wird u.a. die Sozialversicherungsnummer sowie die persönliche Steuer-ID abgefragt, ohne diese kann eine Einstellung nicht erfolgen). Weitere notwendige Dokumente sind eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und eine Bestätigung der (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherung über den Status der Versicherung. Bewerber:innen aus dem nicht EU-Ausland müssen Nachweise über die Arbeitserlaubnis vorlegen.
Die Arbeitszeiten an den Urnen werden entsprechend des Prinzips „Wer-zuerst-kommt“ vergeben, daher kann nicht garantiert werden, dass alle Interessierten an allen Tagen zu ihren Wunscharbeitszeiten arbeiten können.
Der Wahlausschuss behält sich eine jeweilige Nicht-Einstellung ohne die Angabe von Gründen vor.
Bezahlung:
Der Stundenlohn beträgt 13,75 Euro für Schichten an den Wahlurnen.
Der Stundenlohn bei der Auszählung beträgt 15,00 Euro.
Die Einstellung erfolgt auf Grundlage der kurzfristigen Beschäftigung und wird pauschal versteuert.
Schulungen vor der Wahlwoche:
Alle Wahlhelfer:innen, die an den Urnen arbeiten, müssen an einer Schulung teilnehmen. Es werden zwei Termine angeboten, von denen einer besucht werden muss.
Ohne Teilnahme an einer der Schulungen ist eine Arbeit an den Urnen ausgeschlossen.
Die Schulungen dauern ca. 1,5 Stunden und finden am Montag, 25.11.2024 und Dienstag, 26.11.2024 jeweils abends statt. Die Einweisung der Auszählungshelfer:innen erfolgt am Abend der Auszählung.