Um was geht’s?
Die Gleichstellungskommission dient der Beratung und Unterstützung der Universität und der zentralen Gleichstellungsbeauftragten bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags.
Zudem wählt die Gleichstellungskommission die zentrale Gleichstellungsbeauftragte. Diese setzt sich für die Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses und die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie ein.
Wer steht zur Wahl?
Gewählt werden können jeweils ein männlicher studentischer Vertreter und eine weibliche studentische Vertreterin.
Amtszeit?
April 2025 – April 2026