Informationen für Kandidat:innen

Informationen zur Wahlwerbung

Im Reader der Universität findet ihr alle Informationen zu den Wahlkampfflächen in den Gebäuden der Universität zu Köln.
Wichtig: Ihr müsst vorher bei uns dafür unterschreiben, dass ihr euch an entsprechende Auflagen haltet. Eine Zustimmung geschieht automatisch mit einer Kandidatur- oder Unterstützungserklärung. Eine Missachtung der Auflagen führt zur Entfernung aller Wahlwerbung entsprechender Liste in dem entsprechenden Gebäude. Zudem können Kosten entstehen, die den Listen auferlegt werden. Es darf erst nach Freigabe durch den Wahlausschuss an den jeweiligen Orten mit dem Aufbau begonnen werden.
Bei Rückfragen besteht eine täglich Erreichbarkeit zwischen 10 und 18 Uhr unter der Nummer 0152-59853461 erreichbar. Diese Nummer ist auch während der Wahlwoche für alle direkten Anfragen zwischen 8 und 20 Uhr freigeschaltet.

Der Reader ist auf der Seite des Uniwahlamtes einsehbar.

Einreichung von Wahlvorschlägen

Jede:r Wahlberechtigte kann für das Studierendenparlament und für eine Fakultätsvertretung oder Fachschaftsvertretung bzw. -rat kandidieren. Zur Kandidatur ist ein entsprechender Wahlvorschlag beim Wahlausschuss einzureichen. Es ist nicht möglich, auf mehreren konkurrierenden Listen im gleichen Wahlkreis oder an mehreren Fakultäten bzw. Fächern zu kandidieren.

Wahlvorschläge für das Studierendenparlament, die Fakultätsvertretungen, die Fachschaftsvertretung und die Fachschaftsräte können bis zum 08. November 2024, 16:00 Uhr (Ausschlussfrist) eingereicht werden.

Für die Fristwahrung ist der Eingang des Wahlvorschlags beim Wahlausschuss maßgebend. Später eingehende Wahlvorschläge können nicht mehr berücksichtigt werden.

ACHTUNG: Das Büro des Wahlausschusses ist in der Wilhelm-Waldeyer-Straße 16. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist die Tür zum Büroraum.  Ab 12 Uhr ist der Wahlausschuss vor Ort. Für eine frühere Abgabe verweisen wir auf das Postfach des Wahlausschusses im Asta.

Die Wahlvorschläge müssen schriftlich eingereicht werden. Ein Wahlvorschlag besteht aus:

Dem eigentlichen Wahlvorschlag (Blatt 1) und ggf. Folgeblättern mit der Liste aller Kandidatinnen und Kandidaten in der Reihenfolge, wie sie auf dem Stimmzettel aufgeführt werden sollen; den Kandidaturerklärungen, die von allen Kandidierenden persönlich abzugeben sind; der Unterschriftenliste mit den Unterstützerinnen und Unterstützern (Unterstützerliste) und dem Beiblatt zur geschlechtsparitätischen Repräsentanz:

Diese Formulare können für alle Wahlen zu den studentischen Organen & Gremien genutzt werden. Alle Formulare sollen nur einseitig beschrieben werden.

Alle Unterschriften sind persönlich und handschriftlich abzugeben. Daher können Kopien, Fernkopien und elektronische Unterschriften nicht anerkannt werden. Spitznamen werden bei der Erstellung von Stimmzetteln nicht berücksichtigt.

Für Kandidaturen zum Student:innenparlament sind 40 Unterstützer:innen notwendig,
Für Kandidaturen zu Fakultätsvertretungen / Fachschaftsvertretungen sind 15 Unterstützungen notwendig
Für Kandidaturen zu Fakultätsräten sind 5 Unterstützer:innen notwendig

Der Wahlausschuss weist darauf hin, dass die Liste der Kandidat*innen (Wahlvorschlag) neben der schriftlichen Form auch in digitaler Form einzureichen ist. Maßgeblich bei Abweichungen ist die schriftliche Form.

VORLAGE FÜR DIGITALISIERTE LISTE

Bei den digitalen Listen bitte keine Listen einscannen, bitte eine gesonderte Excelliste erstellen, entsprechend der Vorgaben:

1. Spalte: Listenplatz
2. Spalte: Name, Vorname
3. Spalte: Matrikelnummer
4. Spalte: Email-Adresse
5. Spalte: Fakultätszugehörigkeit

Diese Liste sind ausschließlich über einen Iliaskurs einzureichen, dem über folgenden Link beizutreten ist:

Ilias-Kurs Wahlausschuss

Sollten Dateien dem Wahlausschuss auf anderen Wegen zur Verfügung gestellt werden, so werden diese ausdrücklich als nicht eingegegangen bewertet!

Informationen zur Wahlzeitung

Der Wahlausschuss veröffentlicht zu den Wahlen verschiedene Wahlzeitungen, in denen sich die kandidierenden Listen vorstellen dürfen. Eine Version der Wahlzeitung wird auch in gedruckter Form an den Wahllokalen ausliegen. Der Wahlausschuss hat sich dazu entschlossen, dass in der gedruckten Ausgabe die kandidierenden Listen für den Senat und das Student:innenparlament abgebildet werden. Zusätzlich werden sechs Wahlzeitungen für jede Fakultät ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt, in der sich die fakulätsspezifischen Listen vorstellen dürfen.

Datenanforderung Wahlzeitung (Druck):
Stupa: 2 Seiten á 27,0 cm (Höhe) x 20,1 cm (Breite)
Senat: 1 Seite 27,0 cm (Höhe) x 20,1 cm (Breite)

Auflösung: 300 dpi als PDF und alle Inhalte auf eine Ebene reduziert.
Farbraum: CMYK
Angabe eines ViSdP (Verantwortlicher im Sinne des Presserechts). Für eventuelle Copyrightverletzungen und die Inhalte haftet die angegebene Person. Schriften und wichtige Inhalte müssen mind. 1cm vom Dateirand entfernt positioniert sein.
Abgabefrist: Freitag 08. November 2024 um 16 Uhr

Datenanforderung Wahlzeitung (Digital)
Stupa: 2 Seiten 29,7 cm (Höhe) x 21 cm (Breite)
Senat: 1 Seite 29,7 cm (Höhe) x 21 cm (Breite)
Gleichstellungskomission: 1 Seite 29,7 cm (Höhe) x 21 cm (Breite)
Fakultätsverrtretungen/Fachschaftsvertretungen/Fachschaftsräte/Engere Fakultäten/SHK-Räte:
1 Seite 14,8 cm (Höhe) x 21 cm (Breite)

Auflösung: 300 dpi als PDF und alle Inhalte auf eine Ebene reduziert.
Farbraum: RGB
Angabe eines ViSdP (Verantwortlicher im Sinne des Presserechts). Für eventuelle Copyrightverletzungen und die Inhalte haftet die angegebene Person. Schriften und wichtige Inhalte müssen mind. 1cm vom Dateirand entfernt positioniert sein.
Abgabefrist: Freitag 08. November 2024 um 16 Uhr

Diese Selbstdarstellung für die Wahlzeitung sind ausschließlich über einen Iliaskurs einzureichen, dem über folgenden Link beizutreten ist:

Ilias-Kurs Wahlausschuss

Sollten Dateien dem Wahlausschuss auf anderen Wegen, bspw. per Email, zur Verfügung gestellt werden, so werden diese ausdrücklich als nicht eingegegangen bewertet!