von der INUR-Redaktion
Vielfach haben wir auf den Seiten des INUR bereits darüber berichtet, dass neben Praxis und Wissenschaft auch die Lehre an der Universität eine wichtige Säule und Motivation des Instituts darstellt. Dabei laden wir nicht nur stets die Studierenden zu den INUR-Fachveranstaltungen ein und bieten stetig mehr nachhaltigkeitsbezogene Lehrveranstaltungen an, sondern haben nun in Kooperation mit sämtlichen Fachbereichen der juristischen Fakultät einen neuen Schwerpunktbereich „Nachhaltigkeit“ aufgebaut, der in dieser Form der wohl erste vollumfassende „Nachhaltigkeit“-Schwerpunkt in Deutschland darstellt.
Nachhaltigkeit ist eines der großen Themen unserer Zeit.
Der Schwerpunktbereich Nachhaltigkeitsrecht bietet Studierenden intra- sowie interdisziplinär die Möglichkeit, sich mit den verschiedenen Facetten von Nachhaltigkeit zu befassen. Im Kernbereich umfasst der Schwerpunktbereich Veranstaltungen zu Nachhaltigkeitsaspekten im Bürgerlichen Recht, in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, im Umweltverwaltungsrecht, im Aktienrecht und in den International Human Rights.
Im Wahlbereich stehen den Studierenden zahlreiche Vertiefungsmöglichkeiten offen, darunter Internationales Lieferkettenrecht und Umweltrecht, Nachhaltigkeitsaspekte im Steuerrecht, Biodiversität und Naturschutz und Nachhaltigkeit im Völkerrecht. Ergänzend dazu können Vorlesungen wie Kapitalmarktrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Friedenssicherungsrecht belegt werden.
Die breite Auswahl an Vorlesungen ermöglicht es den Studierenden, ihren Fokus je nach individuellem Interesse weiter zu schärfen und sie auf den Umgang mit immer relevanter werdenden Fragen vorzubereiten.
Vorstellungsvideo des neuen Schwerpunkts
Zum Start des neuen Schwerpunkts wurde vor Kurzem ein brandneues Vorstellungsvideo mit unserem geschäftsführenden Co-Direktor PD Dr. Moritz Pöschke, LL.M. (Harvard) aufgezeichnet, in dem dieser den neuen Schwerpunkt vorstellt.
Vielfältiges Angebot durch alle Fachbereiche!
Um einen Überblick über die Vielzahl an belegbaren Veranstaltungen und vor allem die vielfältigen Möglichkeiten der Schwerpunktsgestaltung zu geben, folgend eine Übersicht.
Name | Fachgebiet |
---|---|
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb | Nachhaltigkeitsaspekte im Bürgerlichen Recht |
Prof. Dr. Kurt Bartenbach | Gewerblicher Rechtsschutz |
Prof. Dr. Thomas Dünchheim | Umweltverwaltungsrecht |
Univ.-Prof. Dr. Ulrich Ehricke, LL.M., M.A. | Energierecht |
Inken Gallner | Europäisches Arbeitsrecht |
Ludger Giesberts | Nachhaltigkeitsaspekte im Öffentlichen Wirtschaftsrecht |
Dr. Andreas Hamacher | Umweltrecht |
Univ.-Prof. Dr. Kirk W. Junker | Environmental Law: Basics and Comparative Studies |
Marvin Jürgens | Umweltrecht |
Dr. Florian Kitzig | Grundkurs Steuerrecht |
Dr. Florian Kitzig | Nachhaltigkeitsaspekte im Steuerrecht |
Univ.-Prof. Dr. Jens Koch | Aktienrecht |
Univ.-Prof. Dr. Jens Koch | Kapitalmarktrecht |
Univ.-Prof. Dr. Torsten Körber, LL.M. (Berkeley) | Energierecht |
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß, LL.M. | Friedenssicherungsrecht / International Peace and Security Law |
Univ.-Prof. Dr. Angelika Nußberger | International Human Rights |
N.N. | Immissionsschutzrecht |
N.N. | Stiftungsrecht |
N.N. | Unternehmensfinanzierung |
N.N. | Wirtschaftsethik |
Dr. Markus Pauly | Umweltrecht |
Univ.-Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer | Gewerblicher Rechtsschutz |
PD Dr. Moritz Pöschke, LL.M. (Harvard) | Nachhaltigkeitsberichterstattung |
PD Dr. Moritz Pöschke, LL.M. (Harvard) | Internationales Lieferkettenrecht u.a. ESG-bezogene Haftungsrisiken |
Prof. Dr. Michael Schlitt | Kapitalmarktrecht |
Mrinalini Shinde LL.M. | Internationales Umweltrecht (International Environmental Law) |
Dr. Jochen Vetter | Konzernrecht |
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Waßmer | Wirtschaftsstrafrecht |
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die obige Tabelle ausschließlich allgemeinen Informationszwecken dient und keinen Vertrauensschutz genießt. Für die Zuordnung von Veranstaltungen zu Schwerpunktbereichen sind nur die in der Studien- und Prüfungsordnung getroffenen Regelungen maßgeblich und verbindlich. Bitte überprüfen Sie daher stets in der Studien- und Prüfungsordnung, ob Sie interessierende Vorlesungen tatsächlich als Kern- oder Wahlbereichsveranstaltungen Teil des von Ihnen gewählten Schwerpunkts sind und wenden Sie sich im Zweifel an das Prüfungsamt! [Stand: 11.07.24]
Bei Nachfragen jeder Art, kommt gerne auf uns zu!