Willkommen beim INUR-blog!
Das Konzept
Der INUR-blog ist das neueste Projekt des Instituts für Nachhaltigkeit, Unternehmensrecht und Reporting der Universität zu Köln und soll maßgeblich den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis fördern. Das 2022 gegründete Institut hat es sich zur Aufgabe gesetzt, inter- sowie intradisziplinär zu forschen. Der neue blog soll dabei über das breite Veranstaltungsangebot des INUR hinaus eine Anlaufstelle für aktuelle Themen aus den Bereichen Nachhaltigkeit und Recht bieten.
Die Inhalte
Inhaltlich ist der blog ebenso wie das INUR zunächst an der Schnittstelle von Nachhaltigkeit und Unternehmensrecht angesetzt. Da der Megatrend „Nachhaltigkeit“ seine Auswirkungen jedoch gleichermaßen im allgemeinen Zivilrecht zeigt, freuen wir uns auch über Einreichungen in diesem Bereich. Dennoch wollen wir uns nicht nur auf das Zivilrecht beschränken: Gerade in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen zeigt sich deutlich, wie stark unterschiedlichste Fachgebiete miteinander verflochten sein können. Das INUR ist deswegen der festen Überzeugung, dass eine rein zivilrechtliche Untersuchung nicht ausreicht, sondern vor allem ein intra- und interdisziplinärer Forschungsansatz zu einem Erkenntnisgewinn beitragen kann. Insoweit wollen wir uns auch regelmäßig mit Themen aus dem öffentlichen Recht sowie dem Strafrecht beschäftigen und über den Tellerrand der Rechtswissenschaft hinausblicken.
So wie die Arbeit im INUR selbst soll auch dieses Projekt dabei nicht ausschließlich im akademischen Bereich angesiedelt blieben. Das Institut wurde 2022 bewusst als Plattform zur Vernetzung von Wissenschaft und Praxis gegründet. Dieses Konzept soll deswegen im Rahmen des blogs beibehalten werden. Dementsprechend können neben Autorinnen und Autoren aus der Wissenschaft, auch unsere Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis ihr Wissen teilen, Stellung beziehen und wichtige Einblicke gewähren.
Wir freuen uns sehr auf einen spannenden Austausch!